Die offiziellen Einlassregeln folgen nach dem ggg-Prinzip: getestet, geimpft, genesen
ab dem 28.05.2021 Training ohne Testnachweis!
Es werden folgende Testbescheinigungen für den Zutritt akzeptiert:
- Negativer PCR-Test
Der PCR-Test darf höchstens 48 Stunden vor Beginn des Besuchs des Fitnessstudios vorgenommen worden sein. - Negativer Antigen-Schnelltest zur professionellen Anwendung („Schnelltests“)
Antigen-Schnelltests müssen von medizinischen Fachkräften oder vergleichbaren hierfür geschulten Personen vorgenommen werden. Der Schnelltest darf höchstens 24 Stunden vor Beginn des Besuches vorgenommen worden sein. - Vollständig geimpft oder genesen
Gemäß § 1a der 12. BayIfSMV sind vollständig geimpfte und genesene Personen vom Erfordernis des Nachweises eines negativen Testergebnisses ausgenommen.
Als geimpft gelten Personen, die vollständig gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff geimpft sind, über einen Impfnachweis in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache oder in einem elektronischen Dokument verfügen und bei denen seit der abschließenden Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind.
Als genesen gelten Personen, die über einen Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache oder in einem elektronischen Dokument verfügen, wenn die zugrundeliegende Testung mittels PCR-Verfahren erfolgt ist und mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegt.
Hygieneregeln für euer Training:
- Telefonische Terminvereinbarung
- Zutritt zum Fitnessstudio ist nur mit FFP2-Maske möglich
- Desinfiziere die Hände im Eingangsbereich
- Trainiere nur wenn du gesund bist
- Einhaltung des Mindestabstands (1,5 Meter) überall
- In allen Bereichen sowie auf den Laufwegen muss eine FFP2-Maske getragen werden. Bei der Sportausübung darf die Maske abgenommen werden
- Duschen ist leider wegen Renovierungsarbeiten nicht möglich
- Bitte möglichst umgezogen in Sportkleidung kommen, da die Umkleiden durch die Baumaßnahmen nur auf begrenzter Fläche zur Verfügung stehen
- Saubere Trainingsschuhe (keine Straßenschuhe) und ein großes Handtuch mitbringen
- Desinfizieren der Geräte nach jedem Gebrauch
- Die Kurse finden ab dem 07.06.2021 statt, Anmeldung nötig
- Sauna bleibt geschlossen
Wichtiger Hinweis und Hoffnung: sobald die 7-Tage Inzidenz stabil unter 50 liegt entfällt die Testpflicht.
Wir informieren euch umgehend sobald diese neue Regelung in Kraft tritt.
Aufgrund der behördlichen Vorgaben können wir keinen Zutritt gewähren für:
- Personen mit nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion,
- Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen, zu Ausnahmen wird hier auf die jeweils aktuell gültigen infektionsschutzrechtlichen Vorgaben verwiesen,
- Personen, die einer Quarantänemaßnahme unterliegen,
- Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere (wie z. B. Atemnot, Husten, Schnupfen) oder für eine Infektion mit SARS-CoV-2 spezifischen Symptomen (Verlust des Geruchs- oder Geschmacksinnes).