Der Bayerische Ministerrat hat heute, am 14.12.2021 beschlossen, dass die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) bis einschließlich 12. Januar 2022 verlängert wird.
Für einen Fitnessstudio-Besuch brauchen Genesene und vollständig Geimpfte in Bayern derzeit einen aktuellen negativen Corona-Test.
Für Menschen, die vor mindestens 15 Tagen eine Auffrischungsimpfung bekommen haben, fällt diese Testpflicht weg.