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+++ UPDATE 21. August 2021 +++

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Ab dem 23.August gilt in Bayern die 3G Regel (Geimpft – Getestet – Genesen). 

Daher dürfen wir ab einer Inzidenz von 35 oder mehr nur noch Personen mit folgenden Nachweisen den Zutritt ins Studio gewähren:

  • Negativer PCR-Test

Der PCR-Test darf höchstens 48 Stunden vor Beginn des Besuchs des Fitnessstudios vorgenommen worden sein.

  • Negativer Antigen-Schnelltest zur professionellen Anwendung („Schnelltests“)

Antigen-Schnelltests müssen von medizinischen Fachkräften oder vergleichbaren hierfür geschulten Personen vorgenommen werden. Der Schnelltest darf höchstens 24 Stunden vor Beginn des Besuches vorgenommen worden sein.

  • Vollständig geimpft oder genesen

Gemäß § 1a der 12. BayIfSMV sind vollständig geimpfte und genesene Personen vom Erfordernis des Nachweises eines negativen Testergebnisses ausgenommen.

Als geimpft gelten Personen, die vollständig gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff geimpft sind, über einen Impfnachweis in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache oder in einem elektronischen Dokument verfügen und bei denen seit der abschließenden Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind.

Als genesen gelten Personen, die über einen Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache oder in einem elektronischen Dokument verfügen, wenn die zugrundeliegende Testung mittels PCR-Verfahren erfolgt ist und mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegt. Sowohl genesene als auch geimpfte Personen dürfen keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 aufweisen. Bei ihnen darf zudem keine aktuelle Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachgewiesen sein.

Trotz dieser Regelung sind bei uns Alle willkommen und wir freuen uns über Jeden, der zum Training kommt!

von admin|August 21st, 2021|Allgemein

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