Die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) wird bis einschließlich 19. März 2022 verlängert und mit Blick auf das veränderte Infektionsgeschehen mit Inkrafttreten zum Donnerstag, den 17.02.2022, in folgenden Punkten angepasst:
Unter 3G (geimpft, genesen oder getestet) fallen ab Donnerstag wieder Sportstätten für die eigene Betätigung (also auch Fitnessstudios oder Solarien), Bildungseinrichtungen wie Hochschulen, berufliche Aus- und Weiterbildung, Musikschulen etc., Bibliotheken, Archive, Museen und der Zugang zu Laienensembles.
Das heißt, dass ab dem 17.02 Geimpfte, Genesene oder Personen mit einem negativen Test ( negativer Schnelltest nicht älter als 24 Stunden oder negativer PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) ins Studio kommen können.