Laut Aktualisierung der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) vom 12.01.2022 gilt weiterhin die 2G plus-Regelung.
- Geimpfte und Genesene benötigen zusätzlich einen negativen Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden)
- für Geboosterte entfällt die Testpflicht. Dies gilt bereits unmittelbar nach der Boosterung und nicht erst mit Ablauf von 14 Tagen.